Allgemeines Kinderversorgung
Voraussetzung für Versorgungen von Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren
Kassenzulassung wird benötigt:
AOK Bayern / Baden-W./AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
Immer (unabhängig vom Alter)
Die Versorgung und Nachbetreuung kann nur von einem Hörgeräteakustiker-Meister oder einem Hörgeräteakustiker mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung und mit der Zusatzausbildung zum Pädakustiker durchgeführt werden.
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Versorgung und Nachbetreuung von Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (soll) ausschließlich von einem Hörakustikermeister und/oder einem Hörakustiker mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und mit der Zusatzausbildung zum Päd-Akustiker durchgeführt werden
Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Die Hörgeräteversorgung ist durch einen Hörgeräteakustikermeister oder durch einen Hörgeräteakustiker mit der Fortbildung zum Pädakustiker durchzuführen. Die Fortbildung ist nachzuweisen durch ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung als Pädakustiker oder durch eine mehrjährige Berufserfahrung in der Kinderversorgung.
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Die Versorgung und Nachbetreuung kann bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nur von einem Hörakustiker-Meister oder einem Hörakustiker mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung und mit der Zusatzausbildung zum Päd-Akustiker durchgeführt werden.
Immer (unabhängig vom Alter)
Die Versorgung und Nachbetreuung kann nur durchgeführt werden von einem Hörakustiker-Meister oder unter Leitung eines Hörakustiker-Meisters von einem Hörakustiker mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung und mit der Zusatzausbildung zum Päd-Akustiker (z.B. der BI-Service GmbH der Akademie für Hörakustiker). Die Knappschaft kann die von anderen Anbietern angebotene Fortbildung zum Pädakustiker anerkennen.
Zusätzlich räumliche und apparative Anforderungen, diese werden nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt!
Hörsystem
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Dauer: bis 8 Jahre = 4 Jahre, ab 8 Jahren = 5 Jahre
Servicepauschale (mit der Servicepauschale sind alle Reparaturen, Otoplastiken und Batterien in der Laufzeit der Pauschale abgedeckt)
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Zu Ihrer Information: Die Abrechnung der jährlichen Servicepauschale findet über Abrechnung und Vertragswesen statt.
*1
Sobald das Kind die Hörsystemversorgung noch vor dem 8./ 18. Geburtstag empfangen hat, kann für weitere 4 Jahre hinaus die Kinderservicepauschale jährlich mit einem Leistungsnachweis abgerechnet werden (Beispiel: 8./18. Geburtstag: 30.03.2018, Empfang der HG: 29.03.2018, zuletzt mögliches Ende der Pauschalen: 28.03.2023).
Verordnung und Abnahme Erstversorgung
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
*AOK Bayern / Baden-W.: Bei fehlender Abnahme durch den HNO-Arzt kann die Hörgeräteversorgung ohne Servicepauschale abgerechnet werden. Nach Bestätigung durch den HNO-Arzt innerhalb von 4 Monaten kann die Servicepauschale abgerechnet werden.

Verordnung und Abnahme Folgeversorgung
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
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Verordnung und Abnahme vorzeitige Wiederversorgung
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Ja (=Vorgabe bei Hörgeräte Seifert)
*1

Genehmigung bei Hörgeräteversorgungen
Bei jeder vorzeitigen Wiederversorgung :
BKK und AOK Baden-Württemberg bei Aufzahlungsgeräten
AOK Plus/AOK NordWest bei Erstversorgung
vdek Aufzahlungsgeräte, mit vorheriger Testung von zuzahlungsfreien Hörgeräten (Empfangsbestätigung 3.3)
BKN wird unbedingt immer eine Genehmigung bei Erstversorgung benötigt!!!!!
Energieversorgung
30 Batterien pro Hörgerät
Vorgang anlegen, Geräte auswählen, im Angebot muss die Seite angegeben sein und unterschreiben lassen. Für vdek an AV senden zur Abrechnung der Servicepauschalen.
Akku-Hörsysteme
Bei Kinderversorgungen ist in der Servicepauschale die Energieversorgung abgedeckt.
Kunden mit Akku-Hörsystemen erhalten während der Pauschallaufzeit deshalb den Akkuaustausch kostenlos.
Abbruch der Versorgung
Artikel: RVO Servicepauschale bei Kindern ab vollendeten … Lebensjahr
RVO Servicepauschale bei Kinder bis zum vollendeten ….Lebensjahr
AOK Plus Sachsen und Thüringen/AOK NordWest:
IKK Verbund, IKK Classic, BIG direkt gesund:
Ohrenärztliche Verordnung notwendig, keine Genehmigung !